E-Rechnungspflicht in Deutschland

1. Empfangspflicht

2. Ausstellungspflicht (Übergangsregelungen)

Zeitraum Wer darf noch Papier/PDF ausstellen? Wer muss E-Rechnung ausstellen?
2025–2026 Alle Unternehmen (mit Zustimmung des Empfängers) Niemand (außer bei E-Rechnungspflicht z. B. B2G)
2027 Unternehmen mit ≤ 800.000 € Jahresumsatz (mit Zustimmung des Empfängers) Unternehmen mit > 800.000 € Jahresumsatz
ab 2028 Niemand mehr (außer Ausnahmen) Alle Unternehmen im B2B-Bereich

3. Ausnahmen

4. Besonderheiten für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

5. Termine

E-Rechnung vs. PDF/Papier und Zustimmungspflicht

Zeitraum Format Zulässigkeit Zustimmung * Empfänger nötig?
bis 31.12.2024 Papier, PDF ✔️ erlaubt ✔️ Zustimmung nötig
E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) ✔️ erlaubt ❌ keine Zustimmung nötig
2025–2026 Papier, PDF ✔️ erlaubt (Übergangsfrist) ✔️ Zustimmung nötig
E-Rechnung ✔️ erlaubt (Standard) ❌ keine Zustimmung nötig
2027 Papier, PDF ✔️ nur für Unternehmen mit ≤ 800.000 € Jahresumsatz ✔️ Zustimmung nötig
E-Rechnung ✔️ erlaubt (Pflicht für > 800.000 € Umsatz) ❌ keine Zustimmung nötig
ab 2028 Papier, PDF ❌ nicht mehr erlaubt im B2B
E-Rechnung ✔️ verpflichtend für alle Unternehmen ❌ keine Zustimmung nötig
* Zustimmung kann ausdrücklich (z. B. schriftlich, per Mail) oder konkludent (durch stillschweigende Annahme und Bezahlung) erfolgen.
Die Zustimmung gilt für Papier genauso wie für unstrukturierte elektronische Formate (PDF per Mail).

6. Gesetzliche Grundlagen

Nationales Recht

EU-Recht

Verordnungen & Verwaltungsvorschriften